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Die sofortige und die nachträgliche WE-Übertragung
05.04.2024
Die WGG-Novelle 2019 (BGBl I Nr 85/2019) hat es sich zum Ziel gesetzt, das Eigentum im gemeinnützigen Wohnbau zu stärken. Als eine der vier Säulen der Novelle kann die erleichterte nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung angesehen...
Mehr InformationenPreisbildung bei nachträglicher WE-Begründung im WGG
25.04.2024
Die nachträgliche WE-Begründung und deren Anspruchsvoraussetzungen sind mit der WGG-Novelle 2019 umfassend neu geregelt worden. WER hat WANN und WIE OFT genau eine gesetzliche Option auf eine nachträgliche WE-Übertragung? WAS...
Mehr InformationenBeendigung von Dienstverhältnissen – Ansprüche und Abrechnung
29.04.2024
Gerade vor der Beendigung eines Dienstverhältnisses gibt es Stolpersteine und Fallen, die ein teures Nachspiel haben können. Nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch in der Lohnverrechnung. Spezialfragen, die sich immer wieder bei...
Mehr InformationenAkademie / Aktuelles
Bildungsprogramm Jänner - Juni 2024
Wir freuen uns, Ihnen das Bildungsprogramm für das erste Halbjahr 2024 präsentieren zu können. Zur Planung hinterfragen wir regelmäßig die Anforderungen der Unternehmen der Wohnungswirtschaft genau und wir beobachten die rechtlichen, gesellschafts- und klimapolitischen Entwicklungen sowie die branchenspezifischen Marktbedingungen. Die vielen positiven Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden haben uns im Bewährten bestärkt und ihre Anregungen haben uns zu Neuem ermutigt.
Ausbildung zum / zur
„Zertifizierten ObjektsicherheitsprüferIn“ gemäß ÖNORM B 1300
EigentümerInnen und Hausverwaltungen von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Immobilien. Durch die ÖNORM B 1300 über die Objektsicherungsprüfungen für Wohngebäude wurde im Bereich Verkehrssicherungspflichten ein neuer Stand der Technik geschaffen, der sich auch in der aktuellen Rechtsprechung des OGH zur Betreiberverantwortung wiederfindet.
In unserer Ausbildung erhalten Sie in zwei Modulen (insgesamt 4.5 Tage) ein umfangreiches Wissen zur selbstständigen Durchführung von Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B 1300. Die erworbene Fachkompetenz wird durch eine freiwillige Zertifizierungsprüfung bestätigt und kann somit auch gegenüber Dritten mit einem personenbezogenen Zertifikat nachgewiesen werden.
26.02. - 27.02.2024 - Technische Hausverwaltung und Objektsicherheit
10.04. - 12.04.2024 - Gefahrenvermeidung und Gefahrenschutz gem. ÖNORM B 1300