SEMINAR
Fit für die „neue“ Datenschutzgrundverordnung - was ist konkret zu tun?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung naht in Riesenschritten. Zwar tritt sie „erst“ am 25. Mai 2018 in Kraft, da sie aber zu weitreichenden Änderungen im Datenschutz führt, sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit den Neuerungen und deren Implementierung auseinandersetzen. IT-Sicherheit ist eine Frage der IT-Abteilung, sollte man meinen. Allerdings lohnt sich durch die zunehmende Verzahnung der IT mit anderen Abteilungen der Blick über den „Tellerrand“. Personenbezogene und persönliche Daten werden bereits heute als wertvolles Unternehmenskapital bezeichnet. Die DSGVO enthält zahlreiche neue Pflichten für Auftraggeber von Datenanwendungen und wird Unternehmen eine höhere Eigenverantwortung und auch dichtere Datenschutz-Compliance abverlangen. Verstöße gegen ihre Regelungen können drastische Strafen nach sich ziehen, so können sie für Unternehmen bis max. 20 Millionen Euro oder 4 % des globalen Konzernumsatzes betragen. Unternehmen sind daher gut beraten, sich schnellstmöglich mit der DSGVO vertraut zu machen, um die Herausforderungen gut meistern zu können.
Inhalte
- Inhalte der Grundverordnung
- Welche Abteilungen betrifft das überhaupt?
- „Was sind überhaupt personenbezogene Daten?!“
- Abgrenzung zu bisherigen DSG2000
- Rechtspflichten der Organe
- Auskunftspflichten
- „Das Recht, vergessen zu werden!“
- Datenschutzbeauftragter
- Strafen, Heilung und Abwendung
- Handlungsanleitungen
- Praktische Tipps zur Vorbereitung
Zielgruppe
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, GeschäftsführerInnen, LeiterInnen der Rechts- sowie IT-Abteilung und MitarbeiterInnen aus allen Bereichen von GBV, da dieses Thema übergreifend alle MitarbeiterInnen einer gemeinnützigen Bauvereinigung betrifft.
Aufsichtsrat-Akademie
Dieses Seminar kann einzeln oder im Rahmen unseres 5-moduligen Lehrgangs der Aufsichtsrat-Akademie zu Sonderkonditionen gebucht werden. > Detailinformationen zur Aufsichtsrat-Akademie