AUFBAU-SEMINAR
Praxisfragen der Verwaltung von Wohnungseigentum und Mischobjekten

Die Verwaltung ist in jeder Phase des Lebenszyklus eines WE-Objekts gefordert: Widmung – Baubescheid – Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag – Nutzwertgutachten – Eintragung ins Grundbuch und Abschluss des Verwaltungsvertrags liegen vor der eigentlichen Nutzungsphase des WE-Objektes. In dieser Phase wird der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern gelegt.
Im Laufe der Nutzungsphase gilt es die Eigentümergemeinschaft in Verwaltungsangelegenheiten gut und rechtlich korrekt zu betreuen, klare Grenzen hinsichtlich Verfügungshandlungen zu setzen und auf die „Werterhaltung des WE-Objekts“ zu achten.
Ist ein Gebäude in die Jahre gekommen, bedarf es einer umfangreichen Sanierung oder eine Drittnutzung wird überlegt. Geht die Nutzungsphase zu Ende, geht das WE-Objekt unter, steht ein Abrissbescheid der Behörde im Raum – so gilt es auch hier als Verwalter ein verlässlicher Partner der Eigentümergemeinschaft zu sein. Der WE-Verwalter ist gefordert – in jeder Lebenszyklusphase!
Inhalte
Praxisfragen entlang der Lebenszyklusphasen von WE-Objekten
WE-Begründungsphase
- Von der Widmung bis zum Verwaltungsvertrag
WE- Nutzungsphase
- Ordentliche und außerordentliche Verwaltung
- Vorausschau und Abrechnungen
- Verwaltung versus Verfügungen
- Instandhalten und Warten
- Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft
- Spezifische Fragen der Verwaltung im sogenannten „Mischhaus“
WE-Sanierungsphase, Umnutzung, Beendigung
- Information, Willensbildung und Durchführung
Zielgruppe
MitarbeiterInnen aus der Wohnungswirtschaft, die für die Verwaltung von Wohnungseigentum zuständig sind.