AUFBAU-SEMINAR
Änderungsrechte im ABGB, MRG und WEG

Der Wunsch eines Mieters/Wohnungseigentümers Änderungen am Mietgegenstand/ Wohnungseigentumsobjekt durchführen zu können, ist oft von elementarem Interesse. Welche (gesetzlichen) Rechte stehen dem Mieter im Voll-, Teil- und außerhalb des Anwendungsbereiches des MRG zu? Was kann/soll man darüber hinaus sinnvoller Weise vertraglich vereinbaren? Welche Änderungen darf ein Wohnungseigentümer durchführen? Holen Sie sich Antworten und vermeiden Sie kostspielige Fehler!
Inhalte
Änderungsrechte im ABGB und Teilanwendungsbereich des MRG: § 1098 ABGB
- abweichende Vereinbarungen/Privatautonomiegrenzen
Änderungsrechte im Vollanwendungsbereich des MRG: § 9 MRG
- wesentliche/unwesentliche/privilegierte Änderungen
- wichtiges Interesse/Verkehrsüblichkeit
- Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung nach Abs 3: Umfang, Grenzen
- Durchsetzung von Veränderungen durch den Mieter/Anspruch des Vermieters auf Entfernung von Veränderungen: Ablauf des Verfahrens, Besitzstörung; Sonderfall Wohnungseigentumsobjekt
- vertragliche Vereinbarung zur Vornahme von Änderungen: Abgrenzung zu gesetzlichen Ansprüchen, Rechtszug
Änderungsrechte im WEG:
- bewilligungspflichtige/bewilligungsfreie Änderungen
- § 16 WEG
- Änderungen nur im Inneren
- Änderungen unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile oder eines anderen WE-Objektes
- vertragliche Erweiterung/Einschränkung des Änderungsrechtes: Zulässigkeit und Grenzen
- Anträge auf Duldung von Änderungen
- Schutz des Wohnungseigentümers vor eigenmächtigen Änderungen: § 523 ABGB, § 838a ABGB (?)
Zielgruppe
Aufbau-Seminar für MitarbeiterInnen aus der Wohnungswirtschaft, zu deren Aufgaben- und Entscheidungsbereich Änderungswünsche am Miet-bzw. WE-Objekt gehören.