GRUNDLAGEN-SEMINAR
WGG-Novelle 2019 – Überblick und Praxisfragen

Mit BGBl. I Nr. 85/2019 ist erst am 1. August heurigen Jahres eine vom Umfang her "große", aber auch inhaltlich tiefgreifende Novelle zum WGG in Kraft getreten. Sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im wohnzivilrechtlichen Teil wurden weitreichende Reformen und Klarstellungen beschlossen. Im Seminar sollen die TeilnehmerInnen einerseits einen Überblick zu den einzelnen Regelungen erhalten, andererseits werden für die Praxis relevante Fragen anhand von Fallbeispielen aufbereitet.
Inhalte
Die WGG-Novelle 2019 gliedert sich inhaltlich in vier Teilbereiche, die im Seminar behandelt werden:
- Maßnahmen zu einer Sicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung, von einer Stärkung der behördlichen Aufsicht (z.B. Einführung der Möglichkeit zur Bestellung eines Regierungskommissärs) bis hin zu neuen Bezüge-Regelungen
- Erhalt eines nachhaltigen, sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes (z.B. Möglichkeit zur Weiter-Verrechnung von Eigenmittelvorlagen der GBV noch vor Absenken auf das gemeinnützige Grundentgelt)
- forcierte Eigentumsbildung und verstärkte Mieterrechte zur nachträglichen Überlassung von Mietwohnungen in das Wohnungseigentum (z.B. Verdreifachung der Antragsrechte)
- Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft (z.B. Möglichkeit zur Errichtung von PV-Anlagen als Erhaltungsmaßnahme auch im Altbestand)
Zielgruppe
Erfahrene GBV-MitarbeiterInnen, die in den angesprochenen Bereichen tätig sind. Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung und Aufsichtsratsmitglieder gemeinnütziger Bauvereinigungen sowie alle an den Neuerungen grundsätzlich Interessierte.