SPEZIAL-SEMINAR

Die Ausnahmegeschäfte nach § 7 Abs 4, 4a und 4b WGG

Finanz- und Rechnungswesen

Der Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung ist durch gesetzliche Normierung beschränkt und in drei Arten – Hauptgeschäfte, Nebengeschäfte und konnexe Zusatzgeschäfte – unterteilt. In diesem Seminar geht es um die konnexen Zusatzgeschäfte, die im branchentypischen Sprachgebrauch als Ausnahmegeschäfte bezeichnet werden. Sie stellen bei der Erfüllung des Wohn- und Siedlungsbaues einen wichtigen Teil der Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung dar. Um den besonderen Herausforderungen eines Ausnahmegeschäftes gewachsen zu sein, bietet die Veranstaltung einen Überblick über den Geschäftskreis und seine Grenzen sowie über die Behörden und Verfahren, die mit dem Ausnahmegeschäft befasst sind. Im interaktiven Vortrag wird der gesamte Ablauf eines Ausnahmegeschäfts – von der Vorbereitung der Initialanträge und den Anforderungen an die Durchführung und Buchhaltung, der Organisation und Rechnungslegung bis hin zur Abgabe der Abschlussmeldung an die Landesregierung – beleuchtet.

Inhalte

    • Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung
    • Definition des Ausnahmegeschäftes
    • Befasste Behörden
    • Anträge und Konzept des Ausnahmegeschäftes
    • Verfahrensläufe und Bescheide
    • Eventualanträge
    • Zivil- und unternehmensrechtliche Voraussetzungen, Auswirkungen und Konsequenzen
    • Durchführung Ausnahmegeschäft
      • Eigener Rechnungskreis
      • Abgrenzungsthematik
      • Kalkulatorische Besonderheiten
      • Aktivierung von Eigenleistungen und Steuerrelevanz
      • Betrachtung der Entgeltbindung und Risikozuschläge
    • Abschluss des Ausnahmegeschäfts
      • Steuererklärung
      • Vortragsfähige Verluste
      • Erklärung über den Abschluss des Ausnahmegeschäfts an die Landesregierung


    Zielgruppe
    Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates, GeschäftsführerInnen gemeinnütziger Bauvereinigungen, Führungskräfte der Wohnungswirtschaft (insbesondere der Bereiche Bauwesen, Rechnungswesen und Hausverwaltung), RevisorInnen und MitarbeiterInnen der Landesregierungen bzw. Finanzämter sowie Vertragspartner einer GBV in Ausnahmegeschäften.