Preisbildung bei nachträglicher WE-Begründung im WGG
30.04.2025 , 09:00-17:00 Uhr
Die nachträgliche WE-Begründung und deren Anspruchsvoraussetzungen sind mit der WGG-Novelle 2019 umfassend neu geregelt worden. WER hat WANN und WIE OFT genau eine gesetzliche Option auf eine nachträgliche WE-Übertragung? WAS bezwecken die neuen In-/Ausländer Differenzierungen bei der Wohnungsvergabe im Detail? Welches Übergangsrecht gilt für laufende Mietverhältnisse? Mit der WGG Novelle 2019 wurde aber auch § 15g WGG geändert, insbesondere jedoch eine weitere, Spekulationsabsichten verhindernde Neuregelung betreffend eine nur beschränkte Weitervermietungsmöglichkeit getroffen. Darüber hinaus sorgten schon bisher verschiedene Preisbildungsmodelle regelmäßig für Verunsicherung bei den damit befassten MitarbeiterInnen. Im Seminar werden sowohl dazu als auch zur neuen Rechtslage umfassende Informationen geboten.
Inhalte
- Rechte und Pflichten der GBV
- völlig neu gestalteter Anspruch des Mieters/der Mieterin
- Differenzierung zwischen In- und nicht gleichgestellten Ausländern
- Erstbezug – Folgebezug
- Durchsetzbarkeit
- Interne Preisbildung
- Verkehrswert
- Maßgeblicher Zustand
- Berücksichtigung von Investitionsersatzansprüchen
- Zahlung des Differenzbetrages
- Angemessenheitsprüfung
- Spekulationsverbot und beschränkte Weitervermietungsmöglichkeit durch den erwerbenden Mieter
- Vorkaufsrecht (Eintragung und Löschung),
- Voraussetzungen
- Übergangsrecht aufgrund der WGG-Novelle 2019
- Schicksal des EVB
- (Zwischen-) Abrechnungen
Zielgruppe
Aufbau-Seminar für MitarbeiterInnen gemeinnütziger Bauvereinigungen, die mit der nachträglichen WE-Begründung sowie der Preisbildung befasst sind. Das Seminar richtet sich auch an RechtsanwältInnen und NotarInnen.
Kosten
580,00 € zzgl. UStVeranstaltungsort
Wohnen Plus AkademieUnterkunft
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09.04.2025