Das Grundbuch
Wird wieder angeboten , 9.00 – 17.00 Uhr
Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Interessierten durch Einsichtnahme („Grundbuchsauszug“) ermöglicht, bundesweit festzustellen, wer EigentümerIn einer Liegenschaft ist, ob an einer Liegenschaft beschränkte dingliche Rechte wie z.B. Dienstbarkeiten bestehen, oder ob eine Hypothek auf einer Liegenschaft haftet. Gewisse Eintragungen nimmt das Grundbuchsgericht nicht selbst vor; sie ergeben sich aus einer Verknüpfung mit den Daten des Katasters, der vom Vermessungsamt geführt wird.
Das sogenannte „Eintragungsprinzip“ macht – von Ausnahmen abgesehen – den Erwerb, die Änderung und den Verlust von Rechten an unbeweglichem Vermögen von der Eintragung in das Grundbuch abhängig. Es dient somit vor allem der Rechtssicherheit und erlangt damit auch volkswirtschaftliche Bedeutung. Eintragungen werden grundsätzlich nur auf Antrag in das Hauptbuch vorgenommen. Als Grundgeschäft kommen insbesondere Kauf-, Tausch-, oder Schenkungs- bzw. Übergabsverträge in Betracht. Freilich führt im Regelfall nur der Erwerb vom tatsächlichen Eigentümer zum Erwerb des Eigentumsrechts am Vertragsobjekt (Einfamilienhaus, Wohnung, etc.). Um festzustellen, wer derzeit Eigentümer der vertragsgegenständlichen Liegenschaft ist, wird man als KäuferIn oder UrkundenverfasserIn in jedem Fall einen Blick in das Grundbuch werfen müssen.
Inhalte
- Prinzipien des Grundbuchsrechts
- Gliederung des Grundbuches
- Eintragungsarten
- Eintragungsfähige Rechte (Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeiten, etc.)
- Vertragsrecht, Urkundenform, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- Spezielle Fragen rund um die Verbücherung von Wohnungseigentum
- Liegenschaftsverträge und Grundbuch
- Grundzüge des Verfahrensrechts
- Praxisbeispiele
Zielgruppe
Spezial-Seminar für MitarbeiterInnen, welche für die ordnungsgemäße Abwicklung von Grundbuchsthemen mehr Sicherheit gewinnen wollen.
Termin
Wird wieder angebotenKosten
580,00 € zzgl. UStVeranstaltungsort
Wohnen Plus AkademieAnmeldeschluss
25.06.2024EXPERTE