Willensbildung im Wohnungseigentum
14.04.2026 , 09:00-17:00 Uhr
In der Praxis der Verwaltung von Wohnungseigentum spielt die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft eine zentrale Rolle. Entscheidungen müssen in der Regel gemeinschaftlich getroffen werden, sei es bei baulichen Maßnahmen, anderen Angelegenheiten der Verwaltung oder in finanziellen Belangen. Doch welche Regeln gelten für die Beschlussfassung und welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Eigentümer:innen? In diesem Seminar werden praxisorientierte Kenntnisse rund um die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft und die Organisation und Abhaltung von Eigentümerversammlungen vermittelt. Die Teilnehmer:innen erhalten eine fundierte Einführung und praxisnahe Vertiefung in die rechtlichen Grundlagen und Abläufe der Willensbildung im Wohnungseigentum.
Inhalte
- Eigentümergemeinschaft: Definition und Willensbildung
- Abgrenzung Verwaltung – Verfügung
- Beschlussgegenstand und Beschlussantrag
- Beschlussfassung
- Stimmrecht und Mehrheitserfordernisse
- „Additives“ Beschlussverfahren
- Beschlussanfechtung
- Eigentümerversammlung: Erfahrungen und Tipps aus der Praxis
- Einberufung und Bekanntmachung
- Tagesordnung
- Abhaltung und Protokollierung
Zielgruppe
Das Seminar ist für Mitarbeiter:innen in der Wohnungswirtschaft gedacht, die für die Verwaltung von Wohnungseigentum zuständig sind und ihr Wissen um die (rechtlich) richtige Willensbildung im Wohnungseigentum vertiefen möchten.
Kosten
650,00 € zzgl. UStVeranstaltungsort
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